Datenschutz und Sicherheit

ChatGPT im Unternehmen: fünf Regeln für einen sicheren Start

Kurz beantwortet

ChatGPT lässt sich im Unternehmen sicher nutzen, wenn fünf Dinge geregelt sind: welche Daten tabu sind, welche Werkzeuge mit passenden Verträgen bereitstehen, dass Ergebnisse vor der Verwendung geprüft werden, dass Mitarbeitende geschult sind und dass Sie mit einem konkreten Anwendungsfall beginnen. Verbote helfen selten, klare Regeln fast immer.

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In vielen Unternehmen nutzen Mitarbeitende längst ChatGPT und ähnliche Werkzeuge, oft ohne dass die Geschäftsführung davon weiß. Verbieten hilft selten. Klare Regeln helfen fast immer.

1. Klären, welche Daten tabu sind

Personenbezogene Daten von Kunden und Mitarbeitenden, Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Verträge gehören nicht in frei verfügbare KI-Werkzeuge. Für jede Verarbeitung personenbezogener Daten braucht es eine Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO). Halten Sie die Regeln schriftlich fest und erklären Sie sie mit Beispielen: Was darf hinein, was nicht?

2. Geeignete Werkzeuge bereitstellen

Wer gute Werkzeuge bekommt, greift seltener zu privaten Konten. Geschäftliche Varianten mit einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) oder europäische Anbieter sind meist die bessere Wahl. Achten Sie darauf, dass Eingaben nicht zum Training der Modelle verwendet werden.

3. Ergebnisse immer prüfen

KI-Werkzeuge formulieren überzeugend, liegen aber manchmal falsch. Jede Antwort, die nach außen geht oder Entscheidungen beeinflusst, prüft ein Mensch. Das gilt besonders für Zahlen, rechtliche Aussagen und Zitate.

4. Mitarbeitende schulen

Seit Februar 2025 verlangt der EU AI Act von Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen (Art. 4 KI-VO). Eine kurze, praxisnahe Schulung ist ein guter Anfang: Was können die Werkzeuge, wo liegen ihre Grenzen, welche Regeln gelten bei uns?

Hat Ihr Unternehmen einen Betriebsrat, beziehen Sie ihn früh ein. Lässt sich ein Werkzeug zur Überwachung von Verhalten oder Leistung nutzen, kann er mitbestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

5. Klein anfangen, dann ausbauen

Starten Sie mit einem konkreten Anwendungsfall, etwa dem Vorsortieren von E-Mails oder dem Entwurf von Standardtexten. Messen Sie den Nutzen und bauen Sie dann aus. Ob sich ein größerer Schritt rechnet, zeigt der Beitrag Lohnt sich Prozessautomatisierung?


Julius Launhardt hilft mittelständischen Unternehmen, KI sicher und mit Plan einzuführen: Regeln, Werkzeuge und Schulung passend für den eigenen Betrieb. Mehr dazu auf der Seite zu IT-, Daten- und KI-Sicherheit.

Häufige Fragen

Dürfen Mitarbeitende private ChatGPT-Konten für die Arbeit nutzen?

Davon ist abzuraten. Bei privaten Konten fehlen passende Verträge, und Sie haben keine Kontrolle darüber, welche Daten eingegeben werden. Stellen Sie besser geschäftliche Varianten oder europäische Alternativen bereit.

Was verlangt der EU AI Act von meinem Unternehmen?

Seit Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen. Weitere Pflichten hängen davon ab, wie Sie KI einsetzen.

Brauche ich einen Vertrag mit dem KI-Anbieter?

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, in der Regel einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Geschäftliche Varianten der großen Anbieter bieten ihn an, kostenlose Privatkonten meist nicht.

Muss der Betriebsrat zustimmen?

Das kann der Fall sein. Hat Ihr Unternehmen einen Betriebsrat und lässt sich das Werkzeug zur Überwachung von Verhalten oder Leistung nutzen, kommt ein Mitbestimmungsrecht in Betracht. Beziehen Sie ihn früh ein.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Ihre Situation an. Danach wissen Sie, ob und wo sich ein Projekt für Sie lohnt.